Winterdienst

Winterdienst ist in der kalten Jahreszeit unsere Hauptaufgabe

Von Hofeinfahrten mit 40m² bis zu großen Flächen von 1.000m² sind wir mit verschiedenen Fahrzeugen bereit Winterdienst durchzuführen.
Im 24-Stunden-Service oder nach Ortsatzung führen wir im Raum Calw,Bad Liebenzell Weil der stadt und Umgebung Winterdienst durch. Streugut ob Splitt, Lava oder Salz steht uns in ausreichender Menge zur Verfügung.

Ob Saisonpauschale, Einsatzpauschale oder Einsatz im Stundenlohn – gerne gehen wir individuell auf Ihre Wünsche ein und finden die passende Lösung für Ihr Objekt.


Unsere Stärken:

  • Zuverlässigkeit steht bei uns an erster Stelle.
  • Ständige Überwachung der Witterung in den Monaten November bis März
  • Bereitschaft rund um die Uhr
  • Kurze Reaktionszeiten
  • Übernahme der Verkehrssicherungspflicht


Ihre Pflichten und Rechte bei Schnee und Glatteis

  • Gehwege müssen laut Gesetzgeber von 7 Uhr morgens bis 21 Uhr abends geräumt sein. Hierbei muss ein 1,20 Meter breiter Streifen freigeschaufelt werden.
  • Gefriert der Boden, muss man Granulat, Sand oder Split streuen.
  • Streusalz ist nur an steileren Wegen und auf Treppen erlaubt.

Die Hauseigentümer sind für das Streuen verantwortlich. Oft wird die Räumpflicht auch auf die Mieter übertragen – lesen Sie hierzu bitte im Mietvertrag oder in der Hausordnung nach.

Bei anhaltendem Schneefall muss nicht pausenlos geschippt werden. Man ist aber wieder in der Pflicht, wenn der Schneefall aufhört.

Wenn man selbst verhindert durch Arbeit oder Urlaub ist, muss man jemanden beauftragen, der das Schippen und Streuen übernimmt.

Kommt man seinen Pflichten nicht nach, kann es bei einem Sturz zu Schmerzensgeldforderungen oder bei einer daraus resultierenden Arbeitsunfähigkeit des Opfers auch zur Zahlung einer Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsminderungsrente

Sehr gerne erarbeiten wir mit Ihnen ein speziell auf Ihre Wünsche abgestimmtes Räumkonzept.